Internationale Bestimmungen

In Europa unterscheiden sich die Regelungen zur Verwendung von Schneeketten von voll zulässig bis hin zu nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Bringen Sie in Erfahrung, was für Ihr Land gilt.

Bestimmungen nach Ländern

Albanien –  Schneeketten für die Antriebsachse müssen im Fahrzeug mitgeführt werden. Verwendung nach Verkehrszeichen und Straßenverhältnissen.

Belgien – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Bosnien und Herzegowina – Vom 1. November bis zum 15. April müssen Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden. Auf eis- und schneebedeckten Straßen verwenden. Montage: mindestens 1 Paar an der Antriebsachse.

Bulgarien – Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden vom 1. November bis zum 31. März.Die Verwendung auf Bergpässen ist vorgeschrieben, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird.

Dänemark – Schneeketten sind vom 1. November bis zum 15. April erlaubt.

Estland – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Finnland – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Frankreich – Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird.

Deutschland – Schneeketten müssen aufgezogen werden, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird.

Großbritannien – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Irland – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Italien – Eine Anti-Rutschvorrichtung (z. B. Schneeketten) muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Kosovo –  Schneeketten für die Antriebsachse müssen im Fahrzeug mitgeführt werden. Verwendung nach Verkehrszeichen und Straßenverhältnissen.

Kroatien – Unter gewissen Bedingungen sind Schneeketten für die Antriebsachse vorgeschrieben. In der Region Lika/Gorski Kotar besteht Schneekettenpflicht.

Lettland – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Liechtenstein – Schneeketten sind zulässig. In Tälern nicht notwendig. In den Bergen zeigen Verkehrszeichen an, ob Schneeketten vorgeschrieben sind.

Litauen – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Luxemburg – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Mazedonien - Schneeketten müssen vom 15. Oktober bis zum 15. März im Fahrzeug mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug nur mit Sommerreifen bestückt ist.

Montenegro – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Niederlande – Schneeketten sind auf öffentlichen Straßen verboten.

Norwegen – Fahrzeuge > 3,5 t zGG müssen vom 15. Oktober bis zum 31. März Schneeketten mitführen. Ein Lastkraftwagen mit Anhänger muss sieben (7) Ketten mitführen (fünf (5) nur für den Lastkraftwagen). Onspot ersetzt die Verpflichtung, Schneeketten bei Lkw über 3,5 Tonnen mitzuführen.

Polen – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig. Entsprechende Verkehrszeichen an Straßen, auf denen Schneeketten vorgeschrieben sind.

Portugal – Schneeketten vorübergehend vorgeschrieben, wenn dies durch Verkehrszeichen angezeigt wird (betrifft nur hoch gelegene Gebiete).

Rumänien – Fahrzeuge > 3,5 t zGG müssen mit Schneeketten ausgerüstet sein, die angelegt werden müssen, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird.

Russland – Schneeketten werden empfohlen, sind aber nicht vorgeschrieben.

Schweden – Alle schweren Fahrzeugen, unabhängig von Nationalität, müssen während des Zeitraums 1. Dezember - 31. März mit Winterreifen oder gleichwertiger Ausrüstung ausgestattet sein. Als gleichwertige Ausrüstung gelten Schneeketten und Rotatationsketten. ONSPOT ist als gleichwertige Ausrüstung eingestuft.

Schweiz – Wenn die Behörden Schneekettenpflicht ausrufen, sind nur Schneeketten zulässig (Fahrzeuge mit Allradantrieb können davon ausgenommen sein). Schneeketten müssen gemäß Beschilderung und Straßenverhältnissen angelegt werden.

Serbien –  Schneeketten für die Antriebsachse müssen im Fahrzeug mitgeführt werden.

Slowakei – Schneeketten müssen im Fahrzeug mitgeführt werden. Verwendung nach Verkehrszeichen und Straßenverhältnissen.

Slowenien – Schneeketten müssen in Fahrzeugen > 3,5 t zGG mitgeführt werden, wenn keine Winterreifen aufgezogen sind.

Spanien - Schneeketten sind erlaubt, wenn dies durch Verkehrszeichen oder die Behörden angezeigt wird. Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Tschechische Republik – Unterschiedliche Verkehrszeichen möglich. Für Fahrzeuge mit drei (3) oder mehr Achsen sind Schneeketten an mindestens zwei Antriebsrädern vorgeschrieben, wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird.

Türkei – Es wird empfohlen, Schneeketten im Fahrzeug mitzuführen und diese anzulegen, wenn die Straßen mit Schnee und Eis bedeckt sind.

Ukraine – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Ungarn – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig. Das Anlegen und Mitführen von Schneeketten kann aufgrund von besonderen Wetterverhältnissen vorgeschrieben sein. Bei winterlichen Bedingungen kann ausländischen Fahrzeugen die Einreise verweigert werden, wenn im Fahrzeug keine Schneeketten mitgeführt werden.

Weißrussland – Schneeketten sind nur auf eis- und schneebedeckten Straßen zulässig.

Österreich – Vom 1. November bis zum 15. April müssen für mindestens zwei Antriebsräder Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden. Für Busse im öffentlichen Personenverkehr gelten Ausnahmen. Auf eis- und schneebedeckten Straßen verwenden.