Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG) Nr. 1907/2006, allgemein als REACH bezeichnet, ist eine europäische Verordnung über Chemikalien und deren sichere Verwendung. Mit der Veröffentlichung von Kandidatenlisten für die Zulassung identifiziert die Europäische Chemikalienagentur Gruppen von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), die Hersteller den Kunden offenlegen müssen, wenn sie in Erzeugnissen in ihren Produkten mit einem Massenanteil von mehr als 0,1 % enthalten sind.
Die in diesen Produkten verwendeten SVHC stellen unter normalen Gebrauchsbedingungen kein Sicherheitsrisiko für die Kunden dar.
Diese Informationen wurden zuletzt am 16.10.2023 aktualisiert.