EU-REACH-VERORDNUNG

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (EG) Nr. 1907/2006, allgemein als REACH bezeichnet, ist eine europäische Verordnung über Chemikalien und deren sichere Verwendung. Mit der Veröffentlichung von Kandidatenlisten für die Zulassung identifiziert die Europäische Chemikalienagentur Gruppen von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC), die Hersteller den Kunden offenlegen müssen, wenn sie in Erzeugnissen in ihren Produkten mit einem Massenanteil von mehr als 0,1 % enthalten sind.

Die in diesen Produkten verwendeten SVHC stellen unter normalen Gebrauchsbedingungen kein Sicherheitsrisiko für die Kunden dar.

Diese Informationen wurden zuletzt am 16.10.2023 aktualisiert.

SCIP

SCIP ist die Datenbank für Informationen über besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen als solchen oder in komplexen Gegenständen (Produkten), die gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) eingerichtet wurde. SCIP soll sicherstellen, dass die Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) auf der Kandidatenliste während des gesamten Lebenszyklus von Produkten und Materialien, auch in der Abfallphase, verfügbar sind – fördert die Substitution dieser gefährlichen Stoffe durch sicherere Alternativen bei der Herstellung von Erzeugnissen – trägt zu einer besseren Kreislaufwirtschaft bei, indem Abfallentsorger dabei unterstützt werden, sicherzustellen, dass solche gefährlichen Stoffe nicht in recycelten Materialien enthalten sind.

Alle unsere Produkte, die SVHC mit einem Massenanteil von mehr als 0,1 % enthalten, die von der ECHA bis zum Datum dieser Erklärung bekannt gegeben wurden, wurden ab dem 5. Januar 2021 in die SCIP-Datenbank hochgeladen.

Diese Informationen wurden zuletzt am 16.10.2023 aktualisiert.